
Damit auf den Gehwegen niemand ausrutscht, muss es rechtzeitig beseitigt werden. Doch wer ist eigentlich dafür verantwortlich - Mieter oder Vermieter? Der Grundstückseigentümer muss das Laub beseitigen. Wenn er jemanden damit beauftragt, darf er die Kosten aber auf die Mieter umlegen. Er kann aber auch die Laub-Beseitigungspflicht auf die Mieter übertragen - das steht dann meist im Mietvertrag. Manche Städte Laubkörbe auf - in Iserlohn ist das zum Beispiel an der Sundernallee der Fall. Und wenn ihr den Laubbläser nutzen wollt, gilt: In Wohngebieten nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr benutzen. Besonders lärm-arme Geräten mit EU-Umweltzeichen dürfen zwischen 7 und 20 Uhr blasen.
Außerdem müssen wir uns ab jetzt auch wieder vermehrt auf Stürme einstellen. Die haben in den vergangenen Jahren bei uns im Märkischen Kreis zugenommen. Wer sich vor Sturmschäden absichern will, muss mindestens vier Versicherungen abschließen: die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Autokasko und die Haftpflichtversicherung. Die meisten Versicherungen springen aber erst ab Windstärke 8 ein. Fällt ein schwerer Ast schon bei Windstärke 7 aufs Hausdach, hat der Hausbesitzer Pech gehabt. Euer Auto solltet ihr nicht unter einem Kastanienbaum parken. Verursacht eine herabfallende Kastanie eine Delle, zahlt keine Versicherung. Das sind unvermeidliche Naturereignisse.