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Nach Überzeugung des Gerichts soll der Mann eine Frau auf der Palliativstation des Paracelsus-Klinik sexuell belästigt haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, das Gericht hatte aber aufgrund der Spurenlage keinen Zweifel an seiner Täterschaft. Die Kammer verurteilte den Mann darüber hinaus für die sexuelle Nötigung einer älteren Frau auf deren Terrasse und vier Verstößen gegen Auflagen nach der letzten Freilassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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