
© Symbolbild
© Symbolbild
Anzeige
Sie erlässt Händlern und Gastronomen die sogenannten "Sondernutzungsgebühren" in den Schließungsmonaten in der Corona-Krise. Das heißt: Die Händler müssen nicht für die Sondernutzung ihrer Verkaufsflächen vor ihren Geschäften, Restaurants oder Eisdielen bezahlen. Diesen Beschluss hat der politische Krisenstab der Stadt jetzt getroffen.
Anzeige