Heizungsrecht ab Herbst
Veröffentlicht: Montag, 05.10.2020 06:34
Mindestens 20 Grad am Tag und 18 Grad in der Nacht:
So warm muss es in den Mietwohnungen auch bei uns im Märkischen Kreis jetzt ab Oktober sein. Das sieht das Mietrecht bei uns in Deutschland vor. Hält der eigene Vermieter sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, sollte der betroffene Mieter handeln, sagt der Iserlohner Rechtsanwalt Michael Lingemann:
Gleichzeitig rät der Anwalt aber, nicht allein gegen den Vermieter vorzugehen, sondern schnell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn auch der Mieter kann sich durch Fehlverhalten Probleme bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung einhandeln.