
© Radio MK
© Radio MK
Anzeige
So warm muss es in den Mietwohnungen auch bei uns im Märkischen Kreis jetzt ab Oktober sein. Das sieht das Mietrecht bei uns in Deutschland vor. Hält der eigene Vermieter sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, sollte der betroffene Mieter handeln, sagt der Iserlohner Rechtsanwalt Michael Lingemann:
Anzeige
Anzeige
Gleichzeitig rät der Anwalt aber, nicht allein gegen den Vermieter vorzugehen, sondern schnell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn auch der Mieter kann sich durch Fehlverhalten Probleme bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung einhandeln.
Anzeige