Hartz-4-Urteil betrifft auch Menschen im Kreis
Veröffentlicht: Dienstag, 05.11.2019 15:04
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise rechtswidrig sind.

Und dieses Urteil hat auch Folgen für einige Hartz4-Bezieher im Märkischen Kreis: Im vergangenen Jahr haben bei uns rund 700 Menschen harte Sanktionen vom Jobcenter bekommen. Weil sie Fördermaßnahmen mehrfach abgebrochen und Jobangebote abgelehnt hatten, wurden ihnen mehr als 10 Prozent ihres Geldes gestrichen - im schlimmsten Fall konnte das Jobcenter den Hartz 4- Satz sogar ganz kürzen. Das geht mit dem neuen Urteil nicht mehr. Jetzt dürfen nur noch maximal 30 Prozent gestrichen werden. Für junge Hartz-4 Empfänger unter 25 Jahren ändert sich durch das Urteil nichts.