Halloween: nicht jeder Spaß ist erlaubt

Gruselige Kostüme und harmlose Streiche - das ist heute an Halloween grundsätzlich erlaubt. Es gibt dabei aber auch Grenzen.

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Während "Zahnpasta unter der Türklinke" noch zu den harmlosen Scherzen gehört, sind andere Streiche bereits ein Verstoß gegen das Gesetz. Das Werfen mit Eiern gehört für viele Halloween-Fans dazu - am besten noch gegen die Hauswand. Aber Vorsicht: das gilt als Sachbeschädigung und ist demnach nicht erlaubt. Halloween ist also keine Sondersituation, was die Gesetzes-Lage betrifft. Auch bei der Autofahrt im Kostüm zur Halloweenparty ist Vorsicht geboten: Hier muss der Fahrer noch identifizierbar sein.

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