
Anzeige
Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster entschieden. Ein Tennishallen-Besitzer aus Köln hatte geklagt. Obwohl er dabei auch von den nordrhein-westfälischen Tennisverbänden unterstützt wurde, hatte die Klage keinen Erfolg. Tennis unter freiem Himmel ist auch im Märkischen Kreis erlaubt, in anderen Bundesländern ist es auch in der Halle weiterhin erlaubt.
Anzeige