Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Arbeitnehmer im Märkischen Kreis, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollten prüfen, ob sie nicht doch Anspruch auf die Sonderzahlung haben.

Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwestfalen. Insbesondere für die kreisweit 27.700 Mini-Jobber lohnt sich demnach ein genauer Check. Denn wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben laut NGG auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung. Nach Einschätzung der Gewerkschaft gibt es viele Arbeitgeber, die solche Vorschriften missachten. Demnach gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer-und Bäckerhandwerk häufig leer aus. Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das hat eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit der November-Abrechnung überwiesen.Hilfe zum eigenen Lohn-oder Gehaltscheck sowie eine Datenbank mit Tarifverträgen finden Beschäftigte im Netz unter: www.lohnspiegel.de

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