Grundsteuer-Reform: Änderungen für Lüdenscheid und Altena

Im nächsten Jahr tritt die neue Grundsteuer-Reform in Kraft. Die Hebesteuer soll angehoben werden.

© Radio MK, Raphaela Kossinis

Grundsteuer-Reform bringt Veränderungen für Wohnhaus-Eigentümer

Im nächsten Jahr tritt die neue Grundsteuer-Reform in Kraft. Viele Wohnhaus-Eigentümer und Mieter wissen noch nicht, was das für sie bedeutet – besonders, wenn sie mehr zahlen müssen als Besitzer gewerblicher Grundstücke. Die NRW-Landesregierung hat jedoch Maßnahmen getroffen, um dies zu verhindern, indem sie sogenannte "differenzierte Hebesätze" erlaubt. Ein differenzierter Hebesatz bei der Grundsteuer bedeutet, dass verschiedene Grundstücksarten, wie zum Beispiel Wohn- und Gewerbeimmobilien, unterschiedlich besteuert werden können, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen.

Lüdenscheid: Höherer Hebesatz für Grundsteuer B

Der Stadtrat von Lüdenscheid hat sich am Abend einstimmig für die Einführung differenzierter Hebesätze entschieden. Trotzdem wird das Wohnen in Lüdenscheid teurer: Ab 2025 steigt der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 766 auf 883 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass viele Hauseigentümer mehr zahlen müssen als bisher. [Anmerkung d.R.: bei einem Rechenbeispiel von einer Wohnung mit 50.000€ Wert mit einem Steuermesswert von 3.5 steigt die Grundsteuer in Lüdenscheid um rund 200€ pro Jahr. Unter dem gleichen Beispiel zahlen Menschen in Altena ca. 175€ pro Jahr mehr]

Altena: Höchster Hebesatz in NRW

In Altena wird es noch teurer: Hier ist ein Hebesatz von 1.010 Prozent geplant, was die Stadt landesweit in die Spitzengruppe bei der Grundsteuer bringt. Die geplante Erhöhung betrifft viele Menschen in Altena und wird zu höheren Kosten führen. /LiS


Weitere Informationen rund um die Hebesätze und Berechnung der Grundsteuer finden sich beim Bundesministerium für Finanzen.

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