Glasverbot bei Stadtfest in Lüdenscheid

Das beliebte Lüdenscheider Stadtfest steht wieder vor der Tür, und wie in den letzten Jahren gibt es eine wichtige Regel, die die Besucher beachten müssen: das generelle Glasverbot. Die Stadt hat diese Maßnahme ergriffen, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Glasverbot beim Stadtfest wissen müssen.

© Lüdenscheider Stadtmarketing

Was bedeutet das Glasverbot in Lüdenscheid?

Das Glasverbot beim Lüdenscheider Stadtfest bedeutet, dass nicht nur der Verkauf von Getränken in Glasbehältern verboten ist, sondern auch das Mitführen von Getränken in Glasbehältern auf dem Rathaus- und Sternplatz untersagt ist. Diese Regelung erstreckt sich auch auf die unmittelbar an beide Plätze angrenzenden Straßen.

Geltungszeitraum des Verbots in Lüdenscheid

Das Glasverbot wird sowohl am Samstag als auch am Sonntag, am 9. und 10. September, während des Stadtfests durchgesetzt. Es ist wichtig, diese Regelung zu beachten, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten.

Kontrollen durch Lüdenscheider Ordnungsamt und Polizei

Sowohl das Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid als auch die Polizei werden an beiden Tagen des Stadtfests Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass das Glasverbot eingehalten wird. (FrK)


Noch mal im Detail:

Das Glasverbot gilt von Samstagnachmittag, 15.30 Uhr, bis Sonntagfrüh um 2 Uhr sowie am Sonntag von 11 bis 18 Uhr. Zu diesen Zeiten sind der Verkauf und das Mitführen von Glasbehältern auf dem gesamten Rathaus- und Sternplatz verboten sowie in den folgenden Bereichen:

⦁   Wilhelmstraße, Hausnummern 1 bis 21 sowie 2 bis 18

⦁   Knapper Straße 2 sowie 19 bis 29

⦁   Friedrichstraße 2 bis 4