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Zweimal war er ohne Führerschein unterwegs - ein anderes Mal hatte er sich Leistungen erschlichen. Der Lüdenscheider wurde bereits zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt fast 5.000 Euro verurteilt. Diese Strafen hatte er aber nie bezahlt, deshalb schrieben ihn die Justiz-Behörden ihn zur Fahndung aus. Auch heute konnte der Gesuchte die Geldstrafe nicht zahlen und muss jetzt für mehr als 5 Monate ins Gefängnis.
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