
Menden: Auch zweite Hausdurchsuchung rechtswidrig
Im Fall der Anti-Merz-Schmierereien in Menden hat das Landgericht Arnsberg nun auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig erklärt. Die Ermittlungen laufen trotzdem weiter.
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.01.2026 08:50
Landgericht Arnsberg erklärt auch zweite Hausdurchsuchung in Menden für unzulässig
Im Fall der Anti-Merz-Schmierereien an der Mendener Schützenhalle hat das Landgericht Arnsberg nun auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig erklärt. Bereits zuvor war die Durchsuchung bei einer jungen SPD-Nachwuchspolitikerin als unzulässig eingestuft worden. Die Richter stellten klar, dass zu diesem Zeitpunkt kein ausreichender Anfangsverdacht bestand.
Anti-Merz-Schmierereien bei Wahlkampfauftritt in Menden
Ende Januar waren rund um den Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz an der Mendener Schützenhalle Schmierereien entdeckt worden. Im April durchsuchte die Polizei daraufhin die Wohnungen einer damals 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin und eines damals 20-jährigen Bekannten.
Bereits kurze Zeit später hatte das Landgericht die Durchsuchung bei der jungen Frau für unzulässig erklärt. Nun gilt das auch für die Hausdurchsuchung beim zweiten Beschuldigten. Die Richter betonten, dass zu diesem Zeitpunkt kein ausreichender Anfangsverdacht bestand – die Ermittlungen stützten sich demnach unter anderem nur auf ein anonymes Schreiben.
Beschwerden beider Beschuldigter erfolgreich
Beide Beschuldigten hatten erfolgreich Beschwerde eingelegt: Für die junge Frau hatte der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt interveniert. Auch die Beschwerde des Anwalts des jungen Mannes wurde nun vom Landgericht Arnsberg mit Beschluss vom 18. Dezember bestätigt. Trotz der Urteile gegen die Durchsuchungen laufen die Ermittlungen gegen beide weiter. Die Durchsuchungen waren ursprünglich vom Amtsgericht Arnsberg genehmigt worden – dessen Vorsitzende ist die Ehefrau von Friedrich Merz. Sie selbst betonte, keinen Einfluss genommen zu haben.
SPD im Märkischen Kreis reagierte empört
Die SPD im Märkischen Kreis wollte nach Bekanntwerden des Falls im September 2025 vom Landrat wissen, in welcher Form die Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises an dieser Angelegenheit beteiligt gewesen ist. Auch die Rolle eines kommunalpolitisch engagierten Polizeibeamten will sie geklärt wissen. Laut WDR befragte er die Zeugin selbst und unterschrieb einen Ermittlungsbericht, obwohl die Polizei Hagen angab, er sei nie offiziell mit den Ermittlungen beauftragt gewesen. Zudem posierte der Polizist gemeinsam mit CDU-Politikern vor dem Graffiti und machte die Schmierereien zum Wahlkampfthema.