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Geld zurück, wenn die Hochzeitsfeier ausfällt
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Geld zurück, wenn die Hochzeitsfeier ausfällt

Es war alles geplant, das Catering bestellt und die Location gebucht.

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Wegen der Corona-Pandemie mussten viele Hochzeits-Feiern bei uns im Märkischen Kreis ausfallen. Und das Geld - ist das jetzt auch weg? Die Verbraucherzentrale Iserlohn sagt: Nein! Auch wenn Trauungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sind, bleiben Hochzeitspartys und große Familienfeiern weiter verboten. Und wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss nicht gezahlt werden - auch keine Stornogebühren. Ihr müsst auch keinen Gutschein annehmen, denn private Feste gelten nicht als Musik-, Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltung. So bleibt das Geld, um die Feier vielleicht irgendwann einmal nachzuholen oder sich etwas anderes, Schönes davon zu gönnen

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