
© Stephan Sensen
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Die Förderung richtet sich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Jeder kann den Antrag stellen - egal ob Länder, Kreise, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen. Der Antrag kann bei der Bezirksregierung in Arnsberg gestellt werden, wo auch weitere Informationen zu bekommen sind.
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