
© Symbolbild
© Symbolbild
Anzeige
Stattdessen bekamen sie Anzeigen wegen der Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Die beiden betraten gegen Mittag eine Apotheke an der Wilhelmstraße. Sie legten gelbe Impfausweise vor mit dem Ziel, den digitalen Nachweis fürs Smartphone zu bekommen. Doch die Fälschung fiel auf. Die Apotheke informierte die Polizei. Das Strafgesetzbuch, § 277, sieht für solche Taten Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder entsprechende Geldstrafen vor. Strafbar ist nicht nur das Fälschen selbst, sondern auch der Gebrauch.
Anzeige