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MK-Blitzer-Beweisfotos nur noch digital
© Märkischer Kreis, Katharina Buschmann
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MK-Blitzer-Beweisfotos nur noch digital

Die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises stellt Beweisfotos bei Geschwindigkeitsverstößen jetzt digital bereit. Betroffene finden dafür in ihren Schreiben einen Link, einen QR-Code und persönliche Zugangsdaten für das Online-Anhörungsportal.

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Bußgeldbescheide ohne ausgedruckte Fotos

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Die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises setzt bei Geschwindigkeitsverstößen auf eine digitale Lösung. Seit der Umstellung auf ein neues Fachverfahren werden Beweisfotos schriftlichen Verwarnungen, Anhörungen und Zeugenfragebögen nicht mehr beigefügt. Nach Angaben des Märkischen Kreises gilt das bereits seit Ende Juli. Stattdessen stehen die Fotos online zur Verfügung. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, kann die hinterlegten Bilder über das Online-Anhörungsportal des Märkischen Kreises abrufen. Der Kreis, dessen Bußgeldstelle zuletzt auch die Geschwindigkeitsüberwachung im MK ausgebaut hat, treibt damit die Digitalisierung seiner Verwaltungsprozesse weiter voran.

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So funktioniert das Portal im Märkischen Kreis

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In den Schreiben der Bußgeldstelle befinden sich ein Link, ein QR-Code und persönliche Zugangsdaten. Nach der Anmeldung im Online-Anhörungsportal können die Bilder über den Menüpunkt „Fotos einsehen“ aufgerufen werden. Nach Angaben des Märkischen Kreises ist die Einsicht unabhängig davon möglich, ob Betroffene eine Stellungnahme abgeben möchten. Eine Rückmeldung über das Portal ist also nicht zwingend nötig, um die Fotos zu sehen. Der Kreis will die Verfahren damit einfacher und ohne Medienbrüche bearbeiten.

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Kreis reagiert auf Fragen zu QR-Code und Link

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Weil viele Menschen bei QR-Codes und Internetlinks vorsichtig sind, weist der Märkische Kreis ausdrücklich auf die Echtheit der Angaben im Schreiben hin. Demnach gehören der abgedruckte QR-Code und der angegebene Link zum offiziellen Verfahren. Genutzt werden sollen dabei ausschließlich die Daten aus dem persönlich zugesandten Schreiben. Der Kreis rät dazu, aus Sicherheitsgründen nur diese Angaben zu verwenden. So soll verhindert werden, dass Betroffene auf betrügerische Seiten geraten.

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Warum im Schreiben eine Adresse in Hamburg steht

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Für Rückfragen sorgt laut Märkischem Kreis auch die Angabe „Märkischer Kreis c/o Scan FD 34“ mit einer Postfachadresse in Hamburg. Nach Angaben der Kreisverwaltung handelt es sich dabei nicht um einen fremden Absender. Der Märkische Kreis nutzt demnach einen beauftragten Scandienstleister für die Digitalisierung eingehender Post. An diese Adresse geschickte Unterlagen werden digitalisiert und anschließend dem jeweiligen Verfahren elektronisch zugeordnet. Damit erklärt der Kreis, warum auf Schreiben nicht immer eine Adresse aus der Region steht.

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Schriftliche Antwort bleibt weiter möglich

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Wer das Online-Anhörungsportal nicht für eine Aussage nutzen möchte, kann weiterhin schriftlich reagieren. Angaben zum Sachverhalt oder auch eine Fahrerbenennung sind nach Angaben des Märkischen Kreises weiter über den mitgesandten Fragebogen möglich. Der ausgefüllte Bogen kann an die angegebene Scanadresse, direkt an die Bußgeldstelle oder per E-Mail geschickt werden. Welche Rücksendemöglichkeiten im Einzelfall gelten, steht im jeweiligen Schreiben. Der Märkische Kreis betont damit, dass neben dem digitalen Weg auch die klassische Kommunikation bestehen bleibt.

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