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Fristverlängerung "Entlastungsbetrag" durch Corona
© AOK/hfr.
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Fristverlängerung "Entlastungsbetrag" durch Corona

Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, wissen: das kann schnell an die eigenen Grenzen führen.

Veröffentlicht: Dienstag, 18.08.2020 04:23

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Der sogenannte "Entlastungsbetrag" aus der Pflegeversicherung kann Betroffene dabei unterstützen, einen Pflegebedürftigen so lange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen. Wegen der Corona-Pandemie können pflegende Angehörige diesen Entlastungsbetrag aus 2019 auch noch bis Ende September abrufen - darauf weist die AOK NordWest hin. Das Extra-Geld umfasst im Monat 125 Euro und soll eine Hilfe im Alltag darstellen. Er kann je nach Bedarf für Angebote wie zum Beispiel die Tagespflege oder auch für Hilfen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Hilfe für Pflegende und Pflegebedürftige bietet die AOK-Faktenbox‚ Pflegeberatung mit zahlreichen Informationen unter aok.de/nw in der Rubrik Medizin-Versorgung. Weitere Fragen rund um den Entlastungsbetrag beantworten die AOK-Pflegeberater unter der kostenfreien Hotline 0800 2655-185029.

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