Freizeitsport teilweise erlaubt

Freizeitsportler aus dem Märkischen Kreis dürfen ab heute teilweise ihren Leidenschaften nachgehen.

© pixabay

Möglich macht das die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die ab heute in Kraft tritt. Ab heute sind wieder Sportanlagen im Märkischen Kreis, so wie zum Beispiel Golfplätze, Trimm-Dich-Pfade oder erste Freiluftstadien, wieder geöffnet. Maximal zwei Personen bzw. Angehörige eines Haushaltes dürfen, bei Einhaltung eines Fünf-Meter-Abstands, wieder Sport treiben. Auch Einzelunterricht zur sportlichen Ausbildung ist wieder erlaubt.

Weitere Meldungen