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Förderung für Musikvereine im Märkischen Kreis
© Stefan Böttcher
Florian Müller (CDU), MdB für den Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
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Förderung für Musikvereine im Märkischen Kreis

Musikvereine, Chöre und Orchester im Märkischen Kreis können jetzt Fördermittel des Bundes beantragen. Der Amateurmusikfonds unterstützt lokale Ensemble-Projekte mit bis zu 7.000 Euro – die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende September.

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Förderung für MK-Musikvereine möglich

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Chöre, Bands und Orchester im Märkischen Kreis haben die Möglichkeit, finanzielle Hilfen zu beantragen. Der Amateurmusikfonds des Bundes unterstützt Vereinsprojekte mit bis zu 7.000 Euro. Wie der Bundestagsabgeordnete Florian Müller mitteilt, läuft die aktuelle Förderrunde noch bis zum 30. September 2026. Der Bund stellt in einer neuen Förderrunde wieder Gelder für die Amateurmusik bereit. Musikvereine, Chöre und Orchester im Märkischen Kreis können bis zu 7.000 Euro für lokale Ensemble-Projekte erhalten. Überregional tätige Organisationen haben bei entsprechender Voraussetzung sogar die Chance auf bis zu 40.000 Euro. Für sogenannte Zukunftswerkstätten und Coachings stehen zudem bis zu 3.000 Euro bereit. Interessierte Gruppen müssen bei ihren Projekten einen Eigenanteil von fünf Prozent leisten. Finanziert wird der Amateurmusikfonds durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Seit dem Start im Jahr 2022 konnten auf diese Weise bereits mehr als 600 Projekte im Bereich der Amateurmusik unterstützt werden.

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Fokus liegt auf neuen Konzert-Formaten und Jugendarbeit

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Das Geld soll den Vereinen vor Ort helfen, sich für die Zukunft gut aufzustellen. Laut Müller fehlt im normalen Vereinsbudget häufig das Geld für neue Wege - etwa beim Aufbau einer Jugendgruppe. Denkbar sind laut der Ausschreibung unter anderem der Aufbau neuer Jugendgruppen, unkonventionelle Konzertformate oder die gezielte Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Musikrichtungen. Die Finanzspritze soll den Ehrenamtlichen die Möglichkeit geben, neue Zielgruppen anzusprechen und das gesellschaftliche Leben im ländlichen Raum zu stärken. Gemeinnützige Vereine wie Musikvereine sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit - die Förderung durch den Bund kommt damit direkt den Projekten zugute.

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Anträge bis Ende September einreichen

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Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 30. September 2026 um 23:59 Uhr. Die Umsetzung der bewilligten Projekte ist für das gesamte Kalenderjahr 2027 vorgesehen. Alle Informationen zur Bewerbung sind über den Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester abrufbar.

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