Flusswasser-Pumpe verboten

Es ist seit Tagen richtig heiß und trocken.

© Märkischer Kreis

Gartenpflanzen und Rasen brauchen viel Wasser. Da greift mancher Gartenfreund, der sein Grundstück an einem Fluss oder Bach hat, gerne mal zu Schlauch und elektrischer Pumpe. Doch das ist verboten, sagt der Märkischen Kreis: Denn das öffentliche Interesse am Naturschutz steht über dem persönlichen Gartenglück. Eimer und Gießkanne sind erlaubt - die Pumpe aber nicht. Und das Aufstauen des Wassers zum Abschöpfen ist auch verboten! Wer sich nicht dran hält, zahlt: Die Bußgelder bewegen sich zwischen 250 und mehr als 25.000 Euro!

Weitere Meldungen