Fitness-Studios: Kunden können Geld zurück verlangen
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.04.2020 06:15
In der Corona-Krise sind auch die Fitness-Studios bei uns im Märkischen Kreis geschlossen - dennoch wird der Beitrag regelmäßig vom Konto abgebucht.
Wenn das per Lastschrift passiert, könnt ihr das Geld im Notfall über eure Bank zurückverlangen. Denn wer wegen der Corona-Krise nicht trainieren kann, der muss für diese Zeit auch keine Mitgliedsbeiträge bezahlen. Allerdings bieten viele Fitness-Studios an, dass ihr die Fehlzeit später kostenlos nachholen könnt. So sind die Studios weiterhin in der Lage, ihre Miete zu zahlen. Die Iserlohner Verbraucherzentrale rät: Redet am besten mit eurem Anbieter darüber, was machbar ist. Den Vertrag wegen der Corona-Krise jetzt außerhalb der normalen Fristen zu kündigen, ist dagegen rechtlich eher schwierig, heißt es.