
Im Dezember hatte die Bundesregierung sich auf eine Entlastung geeinigt, die Antragsverfahren dafür übernehmen die einzelnen Bundesländer. Das NRW-Bauministerium hat nun das entsprechende Verfahren für die Finanzhilfen freigeschaltet. Der Bund hat den Ländern insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Alleine nach NRW fließen von dieser Summe rund zehn Millionen Euro, so Baradari. Die Obergrenze der Erstattung liegt dabei für private Haushalte bei maximal 2.000 Euro.
Hintergrund
Einen Zuschuss gibt es für den zurückliegenden Einkauf von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. War der Preis für diese Materialien im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Referenzpreis aus 2021 - und liegt die Differenz über der Bagatellgrenze von 100 Euro - wird 80 Prozent dieser Differenz erstattet. Anträge auf Erstattungen können hier gestellt werden.
