Finanzhilfe für Mendener Vereine

Alle Vereine mit Sitz in Menden, können ab sofort eine Sonderhilfe von maximal 2.000 Euro beantragen.

© Hendrik Klein, Märkischer Kreis

Das hat jetzt der Hauptausschuss der Stadt beschlossen. Berechtigt sind ausschließlich Vereine, deren Rücklagen aufgebraucht sind und die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind. Die Politiker haben die Hilfe bewilligt, weil gerade Vereine eine wichtige Säule des täglichen Lebens in der Pandemie sind.

Die Sonderhilfe erfolgt in Form einer Billigkeitsleistung als freiwillige Zahlung, sofern durch den Antragsteller die wirtschaftliche Schieflage nachgewiesen wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge können ab sofort schriftlich (nicht per E-Mail) an die Stabsstelle „Bürgerengagement“ gerichtet werden. Dazu gibt es ein Antragsformular, das auf der Internetseite der Stadt Menden heruntergeladen werden kann. Wer keinen Drucker hat, kann sich das Formular aber auch zuschicken lassen. Kontakt: m.roth@menden.de oder telefonisch unter 02373 903-1378 oder -1543.

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