Ferienjobs sind meist steuerfrei

Viele Schüler und Studenten auch bei uns im Kreis wollen in den Sommerferien Geld verdienen und suchen einen Ferienjob.


Das Finanzamt Iserlohn empfiehlt dabei, ein paar steuerliche Dinge zu beachten. In den meisten Fällen ist das kein Problem: Der überwiegende Teil der Ferienjobber muss keine Steuern zahlen: Bis zu 12.617 Euro brutto im Jahr fällt überhaupt keine Steuer an. Dem Arbeitgeber müssen die Schüler und Studenten allerdings ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. So kann der Arbeitgeber beispielsweise die Steuerklasse elektronisch abrufen. Wenn der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehält, dann können sich die Ferienjobber das Geld im kommenden Jahr mit einer Einkommensteuererklärung zurückholen.


Mehr Infos dazu gibt es unter http://www.finanzverwaltung.nrw.de und www.finanzverwaltung.nrw.de - Dort gibt es auch die Broschüren: „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende“ und „Steuertipps für alle Steuerzahlenden“.

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