
Termine für Anmeldung ab Montag, 22.01.
Wegen der Cyberattacke Ende Oktober 2023 konnten neue Fahrzeuge im Märkischen Kreis nicht angemeldet werden. Ab Montag, 22.01. können in den Bürgerbüors in Iserlohn und Lüdenscheid endlich wieder Fahrzeuge mit MK Kennzeichen angemeldet werden. Dies ist ein erster Schritt zur Normalisierung, jedoch bleibt der Betrieb vorerst im Notbetrieb.Termine dafür werden am Freitag, 19. Januar, ab 14 Uhr freigeschaltet.
Notbetrieb bleibt bestehen: Einschränkungen für Zulassungen
Trotz der positiven Entwicklung bleibt der Notbetrieb bestehen, was bedeutet, dass Zulassungen weiterhin nicht in gewohnter Menge erfolgen können. Der Märkische Kreis appelliert daher an die Bürger, das Angebot nur in dringenden Fällen zu nutzen. Wunschkennzeichen können nach wie vor nicht angeboten werden. Falls ihr euer neues Auto vorübergehend bei einem Kooperationspartner, also bei den Städten Dortmund, oder bei den Kreisen Ennepe-Ruhr, Mettmann oder Borken angemeldet habt, bleibt das auswärtige Kennzeichen vorerst bestehen. Ein Wechsel auf ein MK Kennzeichen ist derzeit noch nicht möglich.
Was ist ab Montag, 22. Januar, wieder möglich?
Ab Montag, 22. Januar, können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden, und zwar in den MK-Bürgerbüros in Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) und in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6).
Ist ein Termin erforderlich?
Ja. Bürgerinnen und Bürger können Termine unter anderem auch für die Kfz-Angelegenheiten über das Internet buchen. Termine werden ab Freitag, 19. Januar, 14 Uhr, freigegeben. Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:
> Ausfuhrkennzeichen
> Neuzulassungen / Umschreibungen
> Kurzzeitkennzeichen
> Ersatz-Fahrzeugscheine und –briefe
> Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)
> Abmeldungen
> Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)
> Führerscheinangelegenheiten: Verlängerung C/CE-Klassen, Fahrerkarte, Fahrerqualifizierungsnachweis, Ersatz-Führerschein, Internationaler Führerschein, Auflagenänderung
Ein Führerscheinumtausch ist noch nicht möglich. Hier gilt weiterhin die Fristverlängerung bis 19. Juli 2024.
Während der Umstellung wird es allerdings in den ersten Tagen nur wenige Termine geben. Der Märkische Kreis bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Geduld, wenn die Termine anfangs schnell vergriffen sein sollten.
Bleibt der Notbetrieb bestehen?
Ja. Da nur mit einem Basis-Modul gearbeitet wird, das aber zumindest die Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt ermöglicht, bleibt der Notbetrieb weiterhin bestehen. Das bedeutet: Zulassungen können weiterhin nicht in der normalen Menge erfolgen. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur in dringenden Fällen von dem Angebot Gebrauch zu machen.
Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?
Leider nein. Wunschkennzeichen und Reservierungen von Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Auch alle bisherigen Kennzeichenreservierungen, die vor dem Cyber-Angriff erfolgt sind, stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Fahrzeuge erhalten bei der Zulassung vor Ort Kennzeichen aus fest vordefinierten Serien.
Kann oder muss ich mein andernorts zugelassenes Fahrzeug in den MK umschreiben?
Nein. Egal, ob BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Der Kreis bittet daher von entsprechenden Terminvereinbarungen abzusehen, um wieder ein MK-Kennzeichen zu erlangen. Da der Neustart in einem Notbetrieb erfolgt, bestehen dafür leider keine Kapazitäten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch Umkennzeichnungen auf ein MK-Kennzeichen möglich sein. Wir informieren, sobald es einen neuen Sachstand gibt.
Was passiert mit den bestehenden Kooperationen?
Der Märkische Kreis hatte neben der Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Witten) und dem Kreis Mettmann (Kfz-Zulassungen für Händler und Zulassungsdienste) auch eine weitere Kooperation mit dem Kreis Borken vereinbart. Seit Mitte Dezember konnten im Kreishaus in Lüdenscheid mit Einschränkungen wieder Kfz-Zulassungen für Privatpersonen angeboten werden, behelfsmäßig und mit dem Kennzeichen BOH (steht für Bocholt). Diese Kooperationen sind bereits (EN-Kreis) bzw. werden nach und nach eingestellt. Der Märkische Kreis dankt der Stadt Dortmund sowie den Kreisen Mettmann, Ennepe-Ruhr und Borken ausdrücklich für ihre Unterstützung. Denn: Mehrere Tausend Zulassungen für den Märkischen Kreis konnten trotz des Hacker-Angriffs und den weitreichenden Folgen mit Hilfe dieser und auch weiterer auswärtigen Zulassungsbehörden erfolgen.
Wie geht es weiter?
Auch in den kommenden Wochen wird aufgrund des Hacker-Angriffs auf die Südwestfalen-IT leider nur ein Notbetrieb machbar sein. Der Märkische Kreis dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die IT-Experten vor Ort setzen weiterhin alles daran, die Systeme so schnell wie möglich wiederherzustellen, um den gewohnten Service bieten zu können. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar.