Ex-Stadtmitarbeiter muss weiter zittern

Die Hagener Staatsanwaltschaft hat jetzt Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts im Vorfeld des Prozesses wegen der „Abfindungsaffäre“ in Iserlohn eingereicht.


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Jetzt müssen das Oberverwaltungsgericht in Hamm und die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden, ob sich der ehemalige Mitarbeiter der Stadt - Ugur Ünal - doch noch wegen Beihilfe zur Untreue in besonders schwerem Fall vor Gericht verantworten muss. Weil das Landgericht Hagen die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ünal nicht zugelassen hatte - aufgrund eines nicht hinreichenden Tatverdachts - unter anderem weil sich Ünal bei den Vertragsverhandlungen anwaltlich vertreten lassen hatte und dabei darauf vertraute, dass sein Rechtsanwalt ihm nicht zu einer strafbaren Handlung raten würde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe vor und hält weiterhin daran fest. In jedem Fall aber müssen sich im kommenden Jahr der früherer Bürgermeister Ahrens und der frühere Personalchef Geis vor Gericht wegen Untreue in besonders schwerem Fall verantworten. Ünal hatte eine Abfindung - in völlig unüblicher - Höhe von 250.000 Euro erhalten.

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