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Bedeutet: Gläubige können mitten im Fastenmonat Ramadan ihre Gebete wieder in der Moschee verrichten. Allerdings müssen wegen der Corona-Pandemie einige Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Alle Besucher der Moschee müssen einen Nasen-Mund-Schutz tragen und ihren eigenen Gebetsteppich mitbringen. Risikopatienten und Personen, die über 60 Jahre alt sind, sowie Frauen und Kinder unter 15 Jahren dürfen bis auf Weiteres nicht in die Moschee kommen. Außerdem werden während dem Gebet Sicherheitsabstände von jeweils 2 Metern zwischen zwei Betenden eingehalten.
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