Erhöhung der Elternbeiträge in Iserlohn

Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in Iserlohn steigen.

© Hendrik Klein, Märkischer Kreis

Der Stadtrat hatte die Erhöhungen Ende Juni beschlossen. Sie gelten rückwirkend ab 1. August. Das Jugendamt wird die Beiträge jetzt neu berechnen und den betroffenen Eltern einen neuen Bescheid für diesen Zeitraum zusenden. Falls es für Familien nicht möglich sein sollte, die Beiträge sofort zu bezahlen, können sie bei der Stadt auch eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Der Rat begründet seine Entscheidung mit gestiegenen Kosten bei der Betreuung der Kinder. Außerdem verweist er darauf, dass die Beiträge seit 2015 nicht mehr erhöht wurden.    

Im Einzelnen gilt ab 1. August Folgendes: Alle Eltern zahlen weiterhin (in allen städtisch organisierten Betreuungsformen, auch OGS) immer nur für ein Kind, und zwar für das, für welches der höchste Elternbeitrag fällig wird. Die letzten beiden Kindergartenjahre sind beitragsfrei. Keine Elternbeiträge müssen wie bisher bei einem Jahreseinkommen bis 42 000 Euro gezahlt werden. In den Elternbeitragsstufen zwischen 42 000 und 71 999 Euro Jahreseinkommen wurden die Beiträge um 3 Prozent erhöht. Die ehemalige Höchstbeitragsstufe ab 72 000 bis 83 999 Euro Jahreseinkommen erhöht sich um 5 Prozent. Zudem wurden neue Stufen ab 84 000 bis 95 999 Jahreseinkommen sowie eine Höchstbeitragsstufe ab 96 000 Euro Jahreseinkommen eingeführt. Sie fallen nicht unter die genannte prozentuale Erhöhung. Die Beitragssteigerung wurde fortgeschrieben, sodass in diesen Fällen je nach Einkommen die Erhöhung zum bisher gezahlten Beitrag wesentlich höher ausfallen kann.

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