Entscheidung zur Flüchtlingsunterkunft in Hemer-Deilinghofen steht bevor

Die Stadtverwaltung der Stadt Hemer empfiehlt, dass Geflüchtete auch zukünftig in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung (KEA) in Hemer-Deilinghofen untergebracht werden sollen.

© Stadt Hemer

Update - die Entscheidung ist gefallen

Update vom 21.06.2023: Am Abend wurde die Entscheidung zur KEA getroffen. Das Ergebnis lest ihr hier.

Unterbringung in kommunaler Erstaufnahmeeinrichtung

In Hemer-Deilinghofen steht eine wichtige Entscheidung bevor: Die Stadtverwaltung empfiehlt den Politikern, dass Geflüchtete weiterhin in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung (KEA) untergebracht werden. Über diese Empfehlung wird am heutigen Nachmittag (20.06./17 Uhr) im Rat diskutiert und entschieden.

Die bevorstehende Entscheidung des Stadtrats dreht sich darum, ob die KAE am Standort Deilinghofen verbleibt und saniert wird. © Christian Penn
Die bevorstehende Entscheidung des Stadtrats dreht sich darum, ob die KAE am Standort Deilinghofen verbleibt und saniert wird.
© Christian Penn

Sanierung oder Umzug?

Bereits gestern Abend wurden die Bürger in der Aula der Grundschule Deilinghofen über die geplanten Maßnahmen informiert. Laut Angaben der Verwaltung sollen die Gebäude und die Infrastruktur auf dem KEA-Gelände so ausgebaut werden, dass dauerhaft 250 Plätze für Flüchtlinge und Wohnungslose zur Verfügung stehen. Seit 2017 liegt die Verantwortung für die Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung in städtischer Hand. Nun muss der Stadtrat eine wegweisende Entscheidung treffen: Soll die KEA am Standort Deilinghofen verbleiben und entsprechend saniert werden, oder soll nach einem Alternativstandort gesucht werden? Aktuell gibt es laut Verwaltung keinen verfügbaren Alternativstandort.

Rat in Hemer entscheidet

Die Empfehlung der Stadtverwaltung basiert auf umfassenden Überlegungen und Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Die Erweiterung der Einrichtung würde eine nachhaltige Lösung für die Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen schaffen, um ihnen angemessenen Schutz und Betreuung zu gewährleisten.

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