Entschädigungen für Verdienstausfall in Corona-Pandemie

Gute Nachrichten für alle Eltern, die wegen Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie ihre Kinder selbst betreuen mussten und deshalb kein Geld verdient haben: Ab heute (05.05.) können Arbeitgeber ganz einfach über ein Onlineformular Entschädigungszahlungen für ihre Mitarbeiter beantragen.

© NGG

Die Corona-Krise hat viele Menschen im Märkischen Kreis in den letzten Wochen hart getroffen – vor allem Eltern, die wegen Kita- oder Schulschließungen die Kinderbetreuung selbst übernehmen mussten. Deshalb konnten sie nicht arbeiten gehen und mussten mit einem Verdienstausfall rechnen. Allerdings haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung – und diese Entschädigungszahlungen können Arbeitgeber ab heute ganz einfach über ein Onlineformular beantragen. Sie können die notwendigen Unterlagen schnell und unkompliziert hochladen. Die Anträge landen dann automatisch beim zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe. In Zukunft soll es so ein Formular dann auch für diejenigen geben, die wegen einer eigenen Infektion oder einer Quarantäne-Anordnung mit einem Verdienstausfall rechnen müssen.


Wer Anspruch auf Entschädigung hat und wie das Antragsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abläuft, findet ihr unter:

http://www.ifsg-online.de und http://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org

- Wichtiger Hinweis:

Antragsteller sollten immer die URL des Onlineantrags überprüfen und sich vor betrügerischen Websites in Acht nehmen. Weitere Tipps dazu gibt es auf der Informationsseite des Bundesamtes für Informationssicherheit: http://www.bsi-fuer-buerger.de. Für telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung hat der LWL ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet: Telefon: 0800 9336397 (Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr).

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