Endspurt bei Grundsteuererklärung im MK
Veröffentlicht: Dienstag, 24.01.2023 12:53
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung läuft in einer Woche (31.01.) ab: Und immer noch hat fast jeder zweite Eigentümer noch nicht reagiert.
Im Finanzamt Iserlohn sind bislang knapp 40.000 Erklärungen abgegeben worden. Das entspricht 53 Prozent. Landesweit liegt der Anteil etwas höher - nämlich bei 57 Prozent. Dennoch haben sich die Abgabezahlen in den vergangenen Wochen vervierfacht, heißt es vom Leiter des Iserlohner Finanzamtes, Dietmar Zitzelsberger. Er sagt:
„Wir merken ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat.“
Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum kommenden Dienstag vor, wird die Abgabe erst angemahnt. kommt sie dann auch nicht, werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.
Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung.
„Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so der Leiter. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“
Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.
Digital abgeben mit ELSTER
Bisher wurden über 90 Prozent der bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem überprüft ELSTER vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Für diejenigen, die noch kein eigenes Konto bei ELSTER haben, hat der Vorsteher noch einen Tipp:
„Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat.“
Grundsteuer-Hotline
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Iserlohn unter 02371/969-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.
Bei Fragen zu ELSTER, z. B. zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei, steht für Nordrhein-Westfalen das ELSTER Team NRW unter 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.
So geht es nach der Abgabe weiter
Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuererklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Grundsteuererklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform zur Verfügung.
Hintergrund
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endet nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.