
Ende der erleichterten Regelungen für Kurzarbeitergeld im Märkischen Kreis
Noch bis Freitag (30.06.) können Unternehmen ihren Arbeitnehmern leichter Kurzarbeitergeld zahlen. Dann läuft dieser erleichterte Zugang aus, wie die Arbeitsagentur in Iserlohn mitteilt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.06.2023 13:57
Änderung der Regelungen für Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft in Kürze aus. Unternehmen haben noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern leichter Kurzarbeitergeld zu zahlen. Diese Sonderregelungen wurden im Zuge der Corona-Folgen eingeführt, um während der Pandemie die Beschäftigung von Millionen Menschen zu sichern. Jedoch ab dem 1. Juli gelten wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten.
Arbeitsagentur Iserlohn: Rückkehr zu den regulären Voraussetzungen
Ab dem 1. Juli treten die regulären Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder in Kraft. Das bedeutet, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Eine der Voraussetzungen ist beispielsweise, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein muss. Diese Regelungen galten bereits vor der Corona-Pandemie und werden nun ab Juli wieder wirksam.
Neue Regelungen ab Juli 2023
Ab Juli 2023 gelten zudem neue Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Betriebe müssen zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen Minusstunden aufbauen müssen. Erst wenn diese Minusstunden ausgeschöpft sind, kann für darüber hinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es ist daher erforderlich, dass im Betrieb eine Regelung besteht, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos ermöglicht. Diese neuen Regelungen ab Juli 2023 sollen eine gezieltere und bedarfsorientierte Nutzung des Kurzarbeitergelds ermöglichen.
