Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Seniorenzentrum Waldstadt Iserlohn

Die Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen tritt in Kraft. Für die Einrichtungen bei uns im Kreis heißt das konkret:

Sie müssen abfragen, wer bei ihnen geimpft ist und wer nicht. Ab morgen kann das Gesundheitsamt dann dementsprechende Überprüfungen starten.

Impfstoff - Impfpflicht ab 15. März
© Pixabay / Symbolbild

Im Seniorenzentrum Waldstadt in Iserlohn sind von 170 Mitarbeitern nur vier nicht geimpft. Das sagt deren Leiter Meinolf Breimhorst dazu:

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Offiziell droht bei uns in NRW eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro. Wenn sich Mitarbeiter dann bis zu einer "angemessenen Frist" nicht impfen lassen, dann dürfen sie nicht mehr in den jeweiligen Einrichtungen arbeiten.

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