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Allerdings wird die Überbrückungshilfe vereinfacht und erweitert: Darauf weist die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) hin. Mit der Überbrückungshilfe sollen die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen von November 2020 bis zum Juni dieses Jahres finanziell unterstützt werden. Antragsberechtigt sind dabei Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnen. Erste Abschlagszahlungen werden im Februar erwartet. Einzelhändler sollen beispielsweise nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben. Auch die Reisebranche soll dadurch entlastet werden.
Krisen-Hotline: 02331 390 333
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