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Deutsche Bahn verbietet Alkohol auch im Märkischen Kreis
© Radio MK / Kimberly Bolinius
Bahnhof Iserlohn
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Deutsche Bahn verbietet Alkohol auch im Märkischen Kreis

An den Bahnhöfen im Märkischen Kreis gilt ab sofort ein Alkoholverbot. Die Deutsche Bahn hat das Trinken von Alkohol an allen Bahnhöfen bundesweit untersagt.

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Alkoholverbot an Bahnhöfen im Märkischen Kreis

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Wer an einem Bahnhof im Märkischen Kreis unterwegs ist, darf dort seit heute keinen Alkohol mehr trinken. Die Deutsche Bahn hat zum 15. Oktober ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an rund 5.400 Bahnhöfen eingeführt. Nach Angaben eines Bahnsprechers gilt das auch für alle Haltepunkte im Märkischen Kreis. Betroffen sind damit nicht nur größere Stationen, sondern ausnahmslos alle Bahnhöfe und Haltepunkte in der Region. Dazu zählen zum Beispiel Standorte in Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg und Werdohl.

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Verbot ausgeweitet

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In Nordrhein-Westfalen war ein solches Alkoholverbot bisher nur an wenigen großen Hauptbahnhöfen in Kraft. Dazu gehörten nach Angaben der Bahn unter anderem besonders stark genutzte Stationen wie Dortmund, Essen oder Köln. Mit der neuen Regelung weitet die Deutsche Bahn das Verbot nun auf alle Bahnhöfe in Deutschland aus. Damit gelten die gleichen Vorgaben jetzt auch an kleineren Haltepunkten im Märkischen Kreis. Für Reisende in der Region bedeutet das eine klare Änderung im Alltag an den Bahnsteigen und auf dem Bahnhofsgelände.

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Kontrolle durch DB Sicherheit

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Die Einhaltung des Alkoholverbots wird nach Angaben der Deutschen Bahn von Mitarbeitern der DB Sicherheit kontrolliert. Grundlage dafür ist das Hausrecht der Bahn. Wer trotz des Verbots Alkohol trinkt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. In Wiederholungsfällen können nach Bahnangaben auch ein Hausverbot und eine Strafanzeige folgen. Nach Angaben des Sprechers sollen die Sicherheitskräfte bei den Kontrollen aber mit Augenmaß vorgehen.

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Bedeutung für Reisende im Märkischen Kreis

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Für Pendler, Reisende und Besucher an den Bahnhöfen im Märkischen Kreis gilt damit ab sofort eine einheitliche Regel. Das Verbot betrifft das Trinken von Alkohol auf dem Bahnhofsgelände. Die Bahn will die Einhaltung nach eigenen Angaben konsequent kontrollieren. Weitere Angaben zu einzelnen Ausnahmen oder zur praktischen Umsetzung vor Ort liegen bislang nicht vor. Klar ist aber: Das Alkoholverbot gilt seit dem heutigen Stichtag auch in der Region flächendeckend.

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