
© Pixabay / Symbolbild
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Deshalb stellt der Märkische Kreis nochmal einige Punkte klar: zum Beispiel was das Spazieren gehen oder Joggen angeht. Grundsätzlich ist das auch in den Zeiten der Ausgangssperre erlaubt. Es muss jedoch in der Nähe der Wohnadresse passieren. Zuerst irgendwo mit dem Auto hinfahren, ist nicht erlaubt. Außerdem ist das Joggen und Spazieren gehen in dieser Zeit nur alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts zulässig.
Noch mehr Antworten zur Ausgangssperre findet ihr hier: https://www.maerkischer-kreis.de/corona/FAQ_Allgemeinverfuegung_120421.pdf
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