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Der „Weihnachtsgeld-Check“ für Beschäftigte
© Nils Hildebrandt/NGG
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Der „Weihnachtsgeld-Check“ für Beschäftigte

Die Gewerkschaft NGG empfiehlt Beschäftigten im Märkischen Kreis, einen „Weihnachtsgeld-Check“ zu machen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2024 13:19

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Gewerkschaft empfiehlt Überprüfung

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) empfiehlt allen Beschäftigten im Märkischen Kreis, einen „Weihnachtsgeld-Check“ zu machen. Besonders zum Jahresende gibt es immer wieder Fälle, in denen Arbeitgeber die Sonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld, „vergessen“ – obwohl dieses im Tarif- oder Arbeitsvertrag zugesichert ist. Besonders Azubis und Mini-Jobber gehen dabei häufig leer aus, so Isabell Mura von der NGG Südwestfalen.

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Weihnachtsgeld in Bäckereien im Märkischen Kreis

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Die NGG weist speziell auf Bäckereien im Märkischen Kreis hin. Dort kommt es immer wieder vor, dass Weihnachtsgeld nicht gezahlt wird, obwohl es im Arbeitsvertrag festgelegt sein könnte. Wer sich unsicher ist, ob ihm Weihnachtsgeld zusteht, sollte den Arbeitsvertrag genau prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Gewerkschaft halten.

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Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

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Weihnachtsgeld ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch erhalten laut einer aktuellen Analyse der Hans-Böckler-Stiftung etwa drei Viertel aller Tarifbeschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Dies zeigt, dass es in vielen Branchen, wie auch im Märkischen Kreis, eine übliche Praxis ist, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird.

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