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DEHOGA zu neuen Regeln für die Außengastronomie
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DEHOGA zu neuen Regeln für die Außengastronomie

Draußen Essen gehen - aber nur mit Reservierung plus negativem Corona-Test.

Veröffentlicht: Donnerstag, 04.03.2021 08:28

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Das will die Regierung ab 22. März möglich machen, wenn NRW bei der Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA für den Märkischen Kreis sagt: Das lohnt sich für die Betriebe überhaupt nicht. Nur 10 Prozent des Umsatzes werden in der Außengastronomie gemacht. Und das zusätzlich nur mit Reservierung und negativem Test möglich zu machen, ist nicht genug, sagt der DEHOGA. Er will das rechtlich prüfen lassen, denn so stehen Kosten und Nutzen nicht im Verhältnis. Deshalb werden wohl viele Betriebe davon gar nicht Gebrauch machen. Der Verband fordert weitere Möglichkeiten, auch für die Innenbereiche der Restaurants und Cafes. Denn viele haben sich um gute Schutzmaßnahmen gekümmert, zum Beispiel Lüftungsanlagen eingebaut.

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