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Corona-Schutzverordnung hat Auswirkungen auf Swinger-Clubs im MK
© Land NRW/Martin Götz
Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen (CDU)
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Corona-Schutzverordnung hat Auswirkungen auf Swinger-Clubs im MK

Die NRW-Landesregierung hat erneut die Corona-Schutzverordnung angepasst. So ist zum Beispiel der Betrieb von Swingerclubs sowie vergleichbare Angebote, insbesondere in Bordellen und Prostitutionsstätten verboten.


Veröffentlicht: Donnerstag, 30.12.2021 14:16

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Das betrifft unter anderem auch eine ursprünglich geplante Silvesterparty in einem Mendener Club. Diese ist bereits von der Stadt untersagt und im Veranstalter abgesagt worden.

Generell kontrollieren mehrere Teams an Silvester die Einhaltung der Corona-Regeln in Menden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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