Corona-Härtefallhilfen gestartet

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer weist auf den Start der "Härtefallhilfen NRW" hin.

© Symbolbild, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Diese Hilfen sollen einmalig Unternehmen unterstützen, die in besonderem Maße von der Corona-Pandemie betroffen sind, ohne dass sie aus anderen Hilfsprogrammen Mittel erhalten konnten. Eine besondere Härte besteht, wenn Unternehmen bestehende Förderprogramme nicht beantragen können, durch die Krise aber dennoch eine absehbare Bedrohung für ihre wirtschaftliche Existenz vorliegt. Jeder Einzelfall wird durch die Härtefallkommission im NRW-Wirtschaftsministerium geprüft. Die Höhe der Leistungen ist auf 100.000 Euro begrenzt.

Weitere Informationen

Prüfende Dritte können ab sofort den Antrag auf Härtefallhilfe über das gemeinsame Portal der Länder stellen. Die SIHK informiert unter www.sihk.de/corona tagesaktuell über finanzielle Hilfen und aktuelle Bestimmungen und steht mit ihrer Krisen-Hotline unter 02331 -390333 für Fragen zur Verfügung.

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