Corona-Beschränkungen: Gericht lehnt Antrag aus Lüdenscheid ab

Restaurants und Bars sind seit Wochen wegen der Corona-Krise geschlossen - und die bis jetzt verhängten Beschränkungen für die Gastronomie sind rechtens, sagt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

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Das Gericht lehnte mit seiner Entscheidung den Eilantrag eines Bistro-Betreibers aus Lüdenscheid ab. Die Begründung: Die Schließung von Gastronomiebetrieben ist verhältnismäßig und die in der Coronaschutzverordnung derzeit noch bis Sonntag festgelegte Regelung zum Schutz der Bevölkerung in der Pandemie gerechtfertigt, da in Restaurants eine besondere Infektionsgefahr besteht. NRW-Ministerpräsident Laschet hat gestern Nachmittag angekündigt, dass Gastronomiebetriebe ab Montag unter Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder öffnen dürfen.

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