Containerbrände Lüdenscheid: Frau muss in Haft

In Lüdenscheid ist eine 22-jährige Frau wegen der wiederholten Brände in Altpapiercontainern zu einer zwei Jahre langen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Lüdenscheid sah es als erwiesen an, dass die junge Frau für 39 Fälle von Sachbeschädigung durch Brandstiftung verantwortlich ist.

© Märkischer Kreis / Alexander Bange

Die Brandstiftungen in Lüdenscheid

In den letzten Jahren brannten immer wieder Altpapiercontainer in Lüdenscheid. Diese Vorfälle sorgten für große Unruhe und verursachten hohe Kosten für die Stadt. Insgesamt belaufen sich die Schäden durch die Brände auf eine sechsstellige Summe, die die Stadt aufgrund der Zerstörung der Container und der notwendigen Löscharbeiten tragen musste.

Gerichtsurteil und reduzierte Schuldfähigkeit

Im Prozess vor dem Jugendschöffengericht wurde die 22-Jährige für ihre Taten verurteilt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die junge Frau vermindert schuldfähig ist. Dies bedeutet, dass ihre Verantwortung für die Taten aufgrund von psychischen Problemen in einem eingeschränkten Maß liegt.

Trotz der verminderten Schuldfähigkeit muss die junge Frau, sollte das Urteil rechtskräftig werden, ihre Haftstrafe antreten. Bis dahin bleibt sie jedoch auf freiem Fuß.

Zwangseinweisung in psychiatrische Einrichtung

Vor dem Prozess war die 22-Jährige mehrfach in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden, um ihre psychische Gesundheit zu überprüfen und zu behandeln. Diese Maßnahme wurde von den Behörden aufgrund ihrer psychischen Probleme angeordnet.


(LiS)

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