Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig
Veröffentlicht: Montag, 11.10.2021 14:59
Der Bundesverkehrswegeplan, in dem auch der Bau der A46 zwischen Hemer, Menden, Wickede und Arnsberg steht, ist verfassungswidrig.
Das ist nach Angaben der Autobahngegner von der Gruppeninitiative gegen den Bau (GigA46) das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Bund für Naturschutz Deutschland (BUND), das jetzt vorgestellt wurde. Demnach ist der Bundesverkehrswegeplan weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetztes vereinbar, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen vorschreibt. Eine neue Bundesregierung muss nach Ansicht der Autobahngegener daher zunächst mal den Bau neuer Autobahnen und die Planungen für die A46 unverzüglich stoppen. Das fordert die Gruppeninitiative gerade jetzt während der laufenden Koalitionsverhandlungen. Die Pressemitteilung sowie das Gutachten des BUND könnt ihr HIER einsehen.