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Bundestag führt Meisterpflicht wieder ein
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Bundestag führt Meisterpflicht wieder ein

Fliesen- und Parkettleger, Raumausstatter oder Orgelbauer - für mehr Qualität in diesen Handwerksberufen gilt ab dem kommenden Jahr wieder die Meisterpflicht.

Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2019 15:39

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Die Wiedereinführung der Meisterpflicht hat der Bundestag heute für bestimmte Berufe beschlossen. Der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Dirk Jedan, freut sich darüber: 

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Dirk JedanMeisterpflicht
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Aktuell soll es bei 12 Berufen wieder einen Handwerks-Meister geben. Vor 15 Jahren wurde allerdings für 53 Berufe die Meisterpflicht abgeschafft, weil die Quote der Selbständigen nach oben gedrückt werden sollte. Bestehende Betriebe, die aktuell ohne Meister arbeiten, dürfen ihr Handwerk weiterhin ausüben - sie sollen Bestandsschutz bekommen.

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