Bundeskartellamt entscheidet für Otto Fuchs
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.03.2025 16:41
Das Oberlandesgericht hat heute nach einem jahrelangen Kartellverfahren zugunsten des Meinerzhagener Unternehmens entschieden.

Bußgeld für Meinerzhagener Unternehmen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute in einem jahrelangen Kartellverfahren zugunsten des Meinerzhagener Felgenherstellers Otto Fuchs entschieden. Mit dem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.März 2025 ging für die OTTO FUCHS Beteiligungen KG mit Sitz in Meinerzhagen ein jahrelanges Kartellverfahren vorläufig zu Ende. Die Otto Fuchs KG soll sich an kartellrechtswidrigen Absprachen beteiligt haben. Im Dezember 2020 hatte das Bundeskartellamt gegen das heimische Unternehmen ein Bußgeld von 145 Millionen Euro verhängt. Otto Fuchs hatte daraufhin Einspruch erhoben.
Korrektur zugunsten von Otto Fuchs
Das Oberlandesgericht korrigierte den Vorwurf. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme hat das Gericht den Tatvorwurf im Ergebnis nicht als langjährige kartellrechtswidrige Absprache, sondern lediglich in Teilen als unzulässigen Informationsaustausch für einen wesentlich kürzeren Zeitraum gewertet. Das Meinerzhagener Unternehmen soll dennoch rund 30 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Der Geschäftsführer begrüßte die Korrektur und betonte regelkonformes Vorgehen der Unternehmensgruppe. Das neue Urteil soll nun intern bewertet und weitere Schritte geprüft werden. /LiS
„Das Oberlandesgericht hat mit seiner Entscheidung heute ein klares Signal gesetzt und damit die von uns im Rahmen des gesamten Verfahrens vertretene Sichtweise in weiten Teilen bestätigt. Die unangemessene und unverhältnismäßige Vorgehensweise des Bundeskartellamts in der Bewertung des Vorgangs zeigt sich insbesondere in der jetzt vorgenommenen Bußgeldreduzierung um ca. 80% von 145 Mio. € auf 30 Mio. €. Dies ist angesichts der verbliebenen Vorwürfe, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für uns immer noch ein sehr hoher Betrag. Wir werden das Urteil zunächst im Hause intern bewerten. Ein regelkonformes Verhalten ist für unsere Unternehmensgruppe selbstverständlich und wird seit langem durch fest implementierte Compliance Maßnahmen sichergestellt.“ - Andreas Engelhardt.