
Großer Andrang auf Feuerwerk in Lüdenscheid und Umgebung
Im Märkischen Kreis beginnt heute (29.12.) offiziell der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Schon im vergangenen Jahr bildeten sich in Lüdenscheid lange Schlangen vor den Geschäften, um Raketen, Batterien und Böller zu ergattern. Besonders beliebt sind nach wie vor Feuerwerksbatterien, aber auch klassische Böller stehen hoch im Kurs. Trotz anhaltender Kritik von Umweltverbänden und Bemühungen, privates Feuerwerk einzuschränken, verzeichnet die pyrotechnische Industrie Rekordumsätze. Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit rund 197 Millionen Euro mit Feuerwerkskörpern umgesetzt.
Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg für sicheres Feuerwerk
Die Bezirksregierung Arnsberg gibt wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Märkischen Kreis. Feuerwerk darf ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Besonders gewarnt wird vor Böllern ohne Zulassung: Erlaubte Produkte erkennt man am CE-Zeichen und einer offiziellen Registriernummer. Die Behörde empfiehlt, stets die Gebrauchsanweisung zu beachten, um Unfälle zu vermeiden. Das Aufsammeln und erneute Zünden von Blindgängern ist besonders gefährlich und sollte unbedingt unterlassen werden.
Umweltfreundliche Alternativen und Tipps der Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW rät im Märkischen Kreis zu einem bewussteren Umgang mit Pyrotechnik. Weniger ist mehr: Wer gemeinsam mit anderen feiert, kann die Menge an Feuerwerk reduzieren und so Umwelt, Tiere und Mitmenschen schonen. Besonders laute Böller und Heuler verängstigen viele Haustiere und Wildtiere – farbenfrohe, sprühende Effekte sind die bessere Wahl. Beim Kauf sollte auf geprüfte Produkte mit CE-Zeichen und BAM-Nummer geachtet werden, vor allem bei Online-Bestellungen. Die Gebrauchsanleitung sollte vor dem Zünden gelesen werden, und für den Notfall empfiehlt sich ein Eimer Wasser oder Feuerlöscher in Reichweite. Bei Unfällen können verschiedene Versicherungen greifen, etwa die Privathaftpflicht oder die Teilkaskoversicherung für Autos. Eltern sollten zudem ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen, da Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden haften.