Böllerverbot an Silvester: Das sind die Bereiche in Iserlohn
Veröffentlicht: Freitag, 31.12.2021 05:32
Feuerwerk ist auch in diesem Jahr wegen der Corona-Schutzverordnung an bestimmten Orten in unserem Märkischen Kreis verboten.

Die Stadt Iserlohn hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen und zwei Bereiche festgelegt, in denen Feuerwerk in der Silvesternacht und an Neujahr (in der Zeit von 23 Uhr bis 2 Uhr) untersagt ist. Und zwar hat sie den Danzturm und die Wiese dort und Bereiche am Seilersee zur Sperrzone für Feuerwerk erklärt. Die Stadt Iserlohn hat diese beiden Orte definiert, da hier erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel größere Ansammlungen von Menschen zu erwarten sind. Polizei und Ordnungsamt werden in der Silvesternacht neben den beiden Bereichen auch weitere Plätze und Straßen im Auge behalten, um Menschenansammlungen zu verhindern.
So definiert die Stadt die Bereiche
Danzturm
Hierzu zählt der Bereich rund um den Danzturm und umfasst konkret die Außenterrasse und den Biergarten des Restaurants, den direkten Spazierweg rund um das Restaurant sowie den dazugehörigen Parkplatz bis zur Sperrschranke / Beginn Waldweg. Die Wiese unterhalb des Restaurants gehört ebenfalls zur Sperrzone bis zum quer verlaufenden Bürgermeisterweg.
Seilersee
Die Sperrzone umfasst das Westufer der Callerbachtalsperre (Seilersee) zwischen Autobahnbrücke und ehemaligem Chinarestaurant, konkret zwischen Seeuferstraße, Zufahrt zum ehemaligen Chinarestaurant einschließlich des dazugehörigen Parkplatzes sowie des Bouleplatzes, Seilersee und Sperrdamm.