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Symbolbild: Bienen
© Radio MK/Yara Safear
Symbolbild: Bienen
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Bienenkrankheit in Lüdenscheid

In Lüdenscheid ist die Amerikanische Faulbrut bei Bienen ausgebrochen. Das Veterinäramt des Märkischen Kreises hat einen Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer eingerichtet.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.05.2026 13:57

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Sperrbezirk nach Faulbrut-Ausbruch in Lüdenscheid

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Das Veterinäramt des Märkischen Kreises hat in Lüdenscheid einen Sperrbezirk eingerichtet. In einem Bienenstand ist die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen worden. Um den betroffenen Stand wurde ein Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer festgelegt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am Mittwoch (7. Mai) in Kraft getreten. Für Menschen ist die Bienenkrankheit nach Angaben des Kreises ungefährlich. Auch Honig kann weiterhin ohne Einschränkung verzehrt werden.

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Was die Amerikanische Faulbrut für Bienen bedeutet

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Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit. Der Erreger „Paenibacillus larvae" befällt die Brut der betroffenen Bienenvölker. Die Sporen werden durch Flug-Bienen auf die im Stock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, das Bienenvolk überaltert und geht schließlich ein. Ausgewachsene Bienen erkranken laut Märkischem Kreis nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung müssen befallene Völker saniert oder im schlimmsten Fall getötet werden.

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Regeln für Imker im Sperrbezirk Lüdenscheid

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Für Imker innerhalb des Sperrbezirks gelten ab sofort strenge Auflagen. Sie müssen ihren aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend beim Veterinäramt in Lüdenscheid melden. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, Waben, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden. Ebenso dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden. Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.

Ein Meldebogen für Imker steht auf der Internetseite des Märkischen Kreises bereit: https://t1p.de/0sdt6

Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar: Amtliche Bekanntmachung Nr. 18/2026

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