
© Radio MK/Ploeger
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Die Polizei im Märkischen Kreis klärt über sogenannte "Schockanrufe" auf - dazu ist sie auf verschiedenen Wochenmärkten vertreten.
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Gestern Mittag klingelt das Telefon der Frau. Ein Unbekannter behauptet, dass sie für ein Gewinnspiel-Abo monatlich Geld zahlen müsse. Die Frau lässt sich aber nicht über´s Ohr hauen und legt auf. Prompt klingelt es nochmal - die Lüdenscheiderin droht mit einem Anwalt - da wird der Anrufer ausfallend. Die Lüdenscheiderin erstattet Anzeige - die Polizei ermittelt wegen versuchten Betruges.
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Für solche Fälle in paar Tipps von der Polizei:
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- Lasst euch nicht einschüchtern! Lasst euch nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legt einfach auf!
- Erhaltet ihr unerlaubte Werbeanrufe, notiert euch Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers.
- Wendet euch damit an die örtliche Verbraucherzentrale.
- Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn ihr eine Auftragsbestätigung erhaltet, obwohl ihr lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt habt, widerruft umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
- Gebt bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
- Gebt nie eure Kontonummer preis, wenn ihr den Gesprächspartner nicht kennt.
- Stimmt nicht der Nutzung eurer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls ihr es doch einmal tut: Ein einmal gegebenes Einverständnis könnt ihr - auch telefonisch - widerrufen.
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